EUDR und Robusta aus Vietnam: was Importeure brauchen

Eine Kaffeeimporteurin in Antwerpen unterschreibt im Oktober 2026 für zwei Container S16 Robusta, nass poliert. Die Kirschen werden im November und Dezember im zentralen Hochland gepflückt, die Bohnen Anfang Januar in Ho-Chi-Minh-Stadt verschifft und Ende Januar vom belgischen Zoll freigegeben. Vor dem Auslaufen schickt ihr Zollagent eine einzige Frage: "Wie lautet die Referenznummer Ihrer Sorgfaltserklärung?" Sie hat noch keine. Sie hatte damit gerechnet, dass die Entwaldungsregeln ein drittes Mal verschoben werden.
Die Verordnung (EU) 2023/1115, die EU-Entwaldungsverordnung oder EUDR, gilt für große und mittlere Marktteilnehmer ab dem 30. Dezember 2026. Die Kommission hat im Mai 2026 bestätigt, dass es keinen weiteren Aufschub gibt. Ab diesem Tag muss Rohkaffee, der auf den EU-Markt kommt, entwaldungsfrei sein, im Erzeugerland legal erzeugt worden sein und von einer Sorgfaltserklärung gedeckt sein. Diese Erklärung reicht der EU-Importeur ein. Der Verkäufer in Vietnam kann sie nicht für ihn abgeben, muss ihm aber die nötigen Daten liefern, angefangen bei den Koordinaten jeder Fläche, von der der Kaffee stammt. Dieser Leitfaden zeigt die Fristen, die Pflichten beider Seiten und die Unterlagen, die Sie vor der Verladung anfordern sollten.
Die Fristen nach zwei Verschiebungen
Die EUDR trat im Juni 2023 in Kraft und sollte zunächst ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Die Verordnung (EU) 2024/3234 verschob das auf den 30. Dezember 2025. Die Verordnung (EU) 2025/2650, veröffentlicht im Dezember 2025, verschob es erneut auf den 30. Dezember 2026 und vereinfachte die Pflichten weiter unten in der Lieferkette. Mit ihrem Überprüfungspaket vom 4. Mai 2026 hat die Kommission Leitfaden und FAQ aktualisiert und die Fristen beibehalten.
| Wer oder was | Datum |
|---|---|
| Stichtag: keine Entwaldung oder Waldschädigung auf der Fläche nach dem |
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| Große und mittlere Marktteilnehmer, alle nachgelagerten Marktteilnehmer und Händler |
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| Kleinst- und Kleinunternehmen (außerhalb des Holzsektors) |
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| Löslicher Kaffee (HS 2101 11), neu aufgenommen durch einen delegierten Rechtsakt von 2026 |
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Rohkaffee fällt unter HS 0901, die Position steht seit 2023 in Anhang I der Verordnung. Unser Robusta wird unter 0901.11 angemeldet (nicht geröstet, nicht entkoffeiniert), und gerösteter Kaffee derselben Position ist ebenfalls erfasst.
Entscheidend ist, wann der Kaffee auf den EU-Markt gebracht wird. Bei der Einfuhr ist das der Moment, in dem der Zoll ihn in den zollrechtlich freien Verkehr überlässt. Vertragsdatum und Verladedatum entscheiden das nicht. Eine Partie, die im Oktober 2026 gekauft und im Januar 2027 verzollt wird, fällt unter die Regeln. Die Fristen haben sich schon zweimal geändert. Prüfen Sie deshalb die EUDR-Seite der Kommission, wenn Sie eine Sendung kaufen, die kurz vor einer Frist ankommt.
Wer welche Pflicht trägt
Die Verordnung verteilt die Pflichten nach der Rolle in der Lieferkette, beginnend bei dem, der die Ware zuerst auf den EU-Markt bringt.
- Marktteilnehmer (Operator) ist das Unternehmen, das den Kaffee zuerst auf den EU-Markt bringt. Bei Kaffee, der FOB Vietnam gekauft wird, ist das in der Regel der EU-Importeur, der in der Zollanmeldung steht. Er erfüllt die Sorgfaltspflicht, reicht die Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem ein und gibt ihre Referenznummer beim Zoll an.
- Ein nachgelagerter Marktteilnehmer ist zum Beispiel eine Rösterei, die denselben Kaffee innerhalb der EU vom Importeur kauft. Seit der Verordnung (EU) 2025/2650 reicht sie keine eigene Erklärung ein. Sie sammelt und speichert die Referenznummer ihres Lieferanten.
- Ein Händler verkauft den Kaffee innerhalb der EU unverarbeitet weiter. Händler und nachgelagerte Marktteilnehmer, die keine KMU sind, registrieren sich im Informationssystem. Alle bewahren Aufzeichnungen über Lieferanten und Abnehmer fünf Jahre lang auf.
- Der Verkäufer in Vietnam sitzt außerhalb der EU und hat kein Konto im EU-Informationssystem. Er hält aber die meisten Nachweise in der Hand. In der Praxis ist die Sorgfaltsprüfung des Importeurs also nur so gut wie die Unterlagen des Verkäufers.
Bei unseren Aufträgen ist das Werk der Verkäufer in Vertrag und Rechnung, und der Käufer bezahlt das Werk direkt. Luason ist der bevollmächtigte Verkaufsagent des Werks. Die Rückverfolgbarkeitsunterlagen für eine EUDR-Partie kommen daher vom Werk, und der Vertrag legt fest, was sie enthalten.
Was geringes Risiko für vietnamesischen Kaffee bedeutet
Nach der Länderbewertung in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 der Kommission vom Mai 2025 gilt Viet Nam als Land mit geringem Risiko. Nur vier Länder haben hohes Risiko (Belarus, Myanmar, Nordkorea und Russland), rund fünfzig, darunter Brasilien und Indonesien, haben Standardrisiko.
Geringes Risiko nimmt einen Teil der Arbeit ab. Wer Kaffee nur aus Ländern mit geringem Risiko bezieht, wendet die vereinfachte Sorgfaltspflicht nach Artikel 13 an. Er sammelt trotzdem alle Angaben aus Artikel 9, einschließlich der Geodaten, und reicht die Erklärung ein. Risikobewertung und Risikominderung entfallen, es sei denn, ihm werden Informationen bekannt, die auf ein Risiko der Nichteinhaltung oder Umgehung hindeuten. Die Behörden prüfen außerdem weniger Marktteilnehmer: 1% bei Herkunft mit geringem Risiko, gegenüber 3% bei Standardrisiko und 9% bei hohem Risiko.
Der vereinfachte Weg gilt nur, solange die Partie rein vietnamesisch bleibt. Eine Mischung mit Kaffee aus einem Land mit Standardrisiko braucht für diesen Anteil die volle Sorgfaltsprüfung. Die Kommission wird die Länderbewertung überprüfen. Sehen Sie sich die Länderliste daher vor jeder Saison erneut an.
Die Unterlagen, die ein Importeur vom Verkäufer braucht
Artikel 9 listet auf, was der Marktteilnehmer vorliegen haben muss. Jede Zeile hat ihre Quelle in Vietnam.
| Angabe nach Artikel 9 | Übliche Quelle in Vietnam | Was zu prüfen ist |
|---|---|---|
| Produktbeschreibung und HS-Code | Vertrag und Handelsrechnung | 0901.11, Sorte und Siebgröße wie vereinbart |
| Menge in kg netto | Packliste, Gewichtszertifikat | Stimmt mit den verladenen Säcken überein |
| Erzeugerland | Ursprungszeugnis | Viet Nam, kein anderer Ursprung beigemischt |
| Geodaten jeder Fläche | Aufkäufer, Kooperative oder Kartierung der Farm | Ein Punkt oder Polygon pro Fläche, siehe unten |
| Datum oder Zeitraum der Erzeugung | Ernteaufzeichnungen | Erntejahr der Partie |
| Namen und Anschriften von Lieferant und Käufer | Vertrag | Dieselben Rechtsträger wie auf der Rechnung |
| Nachweis, dass nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurde | Satellitenabgleich mit den Koordinaten | Bericht oder Screenshot pro Fläche oder Flächengruppe |
| Nachweis legaler Erzeugung | Landnutzungsrechte, Genehmigungen, örtliche Regeln zu Arbeit, Steuern und Umwelt | Kopien oder eine Zusammenfassung, die der Importeur prüfen kann |
Die Zeile zur Legalität reicht über den Landtitel hinaus. Die EUDR verlangt die Einhaltung der Gesetze des Erzeugerlandes, die für die Fläche gelten: Landnutzungsrechte, Umweltschutz, Arbeitsrechte, Menschenrechte, Steuern, Korruptionsbekämpfung sowie Handels- und Zollvorschriften. Bei einem vietnamesischen Kleinbauern beginnt das meist mit der Bescheinigung über das Landnutzungsrecht für die Fläche.
Geodaten, Fläche für Fläche
Die Verordnung definiert Geodaten als Breiten- und Längengrad mit mindestens sechs Dezimalstellen. Für eine Fläche bis vier Hektar genügt ein einzelner Punkt. Eine Fläche über vier Hektar braucht ein Polygon, also die Punkte, die ihre Grenze beschreiben. Das übliche Format für das Informationssystem ist eine GeoJSON-Datei.
Der meiste vietnamesische Robusta stammt von kleinbäuerlichen Betrieben. Ein Container Rohkaffee kann daher Bohnen von Dutzenden oder Hunderten Flächen enthalten, die über Aufkäufer und Kooperativen gesammelt werden, bevor sie das Exportwerk erreichen. Jede dieser Flächen muss in der Datei stehen. Der vietnamesische Kaffee- und Kakaoverband (Vicofa) schätzte im August 2026, dass 35% bis 40% des aktuellen Angebots die EUDR-Anforderungen bereits erfüllen können, der Rest wird noch kartiert. Exporteure, die EUDR-Partien verkaufen, halten diesen Kaffee ab dem Einkauf getrennt, damit er sich im Lager nicht mit nicht kartierten Bohnen mischt.

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Die Geodatei selbst prüfen
Für die häufigsten Fehler brauchen Sie keine GIS-Software. Mit der Datei des Verkäufers:
- Öffnen Sie sie in einem kostenlosen Viewer wie geojson.io und sehen Sie sich die Karte an. Die Punkte sollten auf Agrarflächen in den genannten Provinzen liegen, nicht in einer Ortsmitte, in einem See oder im Meer.
- Zählen Sie die Dezimalstellen. Koordinaten mit vier Dezimalstellen sind nur auf etwa 10 Meter genau und erfüllen die Sechs-Stellen-Regel nicht.
- Suchen Sie Polygone überall dort, wo die Datei eine Fläche über vier Hektar angibt.
- Suchen Sie nach Duplikaten. Derselbe Punkt für viele Bauern bedeutet oft, dass eine Sammelstelle statt der Flächen kartiert wurde.
- Legen Sie einige Flächen über eine öffentliche Waldkarte, etwa Global Forest Watch oder die EU-Beobachtungsstelle für Entwaldung, und achten Sie auf Baumverlust nach 2020.
- Vergleichen Sie die Summe. Flächen und Erntezeitraum sollten die Menge auf der Packliste plausibel ergeben.
Wenn etwas nicht stimmt, fragen Sie vor der Verladung nach. Ist die Partie erst auf See, kann eine fehlende Fläche sie beim EU-Zoll aufhalten.
Unser Robusta und eine EUDR-Partie
Unser Katalog führt drei Sorten Robusta-Rohkaffee: S18, S16 und S13, nass poliert oder in Standardaufbereitung, verpackt in Jutesäcken zu 60 kg. Die Seite zu Robusta-Kaffee nennt für jede Sorte die Grenzwerte für Feuchtigkeit, schwarze und gebrochene Bohnen und Fremdstoffe, und der Leitfaden zu den Robusta-Siebgrößen erklärt die Siebnummern. Qualität und EUDR sind getrennte Fragen: Eine S18-Partie kann in der Tasse einwandfrei sein und ohne ihre Unterlagen trotzdem am Zoll scheitern.
Für eine Partie, die am oder nach dem 30. Dezember 2026 in der EU verzollt wird, gehören die EUDR-Bedingungen in den Vertrag:
- Die Partie ist EUDR-konform und ausschließlich vietnamesischen Ursprungs.
- Der Verkäufer liefert die Geodatei und die Legalitätsnachweise vor der Verladung, in einem Format, das der Käufer bestimmt (zum Beispiel GeoJSON).
- Der Erntezeitraum ist angegeben.
- Der Verkäufer beantwortet fünf Jahre lang Rückfragen des Käufers oder der zuständigen Behörde.
Die Anforderungen sind von Käufer zu Käufer verschieden, deshalb werden diese Bedingungen pro Auftrag vereinbart. Schreiben Sie in Ihre Angebotsanfrage, dass der Kaffee für den EU-Markt bestimmt ist und wann Sie mit der Verzollung rechnen. Wir bestätigen Ihnen dann, welche Rückverfolgbarkeitsunterlagen das Werk für diese Partie liefert. Für eine Frage vor der Anfrage schreiben Sie uns.
Häufige Fragen
Gilt die EUDR für Robusta, der vor dem 30. Dezember 2026 verschifft wurde?
Das hängt vom Zolldatum ab, nicht vom Verladedatum. Kaffee, den ein großer oder mittlerer Marktteilnehmer am oder nach dem 30. Dezember 2026 in der EU in den freien Verkehr bringt, braucht eine Sorgfaltserklärung, auch wenn er Vietnam früher verlassen hat.
Reicht der vietnamesische Exporteur die Sorgfaltserklärung ein?
Nein. Der Marktteilnehmer, der den Kaffee zuerst auf den EU-Markt bringt, in der Regel der EU-Importeur, reicht die Erklärung im EU-Informationssystem ein. Der Exporteur liefert die Geodaten und die Nachweise, die der Importeur braucht.
Gilt vietnamesischer Kaffee nach der EUDR als geringes Risiko?
Ja. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 stuft Viet Nam als Land mit geringem Risiko ein. Marktteilnehmer wenden die vereinfachte Sorgfaltspflicht an: Sie sammeln weiterhin Geodaten und reichen die Erklärung ein, brauchen aber keine förmliche Risikobewertung, solange ihnen kein Risiko bekannt wird.
Fallen gerösteter Kaffee und Instantkaffee unter die EUDR?
Gerösteter Kaffee fällt unter HS 0901 und gilt ab denselben Daten wie Rohkaffee. Löslicher Kaffee unter HS 2101 11 wurde durch einen delegierten Rechtsakt von 2026 aufgenommen und ist ab dem 30. Dezember 2027 erfasst.
Was ändert sich für einen kleinen Importeur?
Kleinst- und Kleinunternehmen außerhalb des Holzsektors wenden die Regeln ab dem 30. Juni 2027 an. Eine Rösterei, die bei einem EU-Importeur kauft, ist nachgelagerter Marktteilnehmer und bewahrt die Referenznummer des Importeurs auf, statt eine eigene Erklärung einzureichen.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte, Artikel 2, 3, 9, 13 und 16, Anhang I
- Verordnung (EU) 2024/3234, erste Verschiebung auf den 30. Dezember 2025
- Verordnung (EU) 2025/2650, Verschiebung auf den 30. Dezember 2026 und den 30. Juni 2027, nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler
- Europäische Kommission, Access2Markets, "Delay until December 2026 and other developments in the implementation of the EUDR Regulation"
- Europäische Kommission, Green Forum, Umsetzung der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte, Anwendung ab dem 30. Dezember 2026 und Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 zu Anhang I
- Europäische Kommission, Green Forum, EUDR cooperation and partnerships, Länderbewertung und Kontrollquoten
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 der Kommission, Länderbewertung
- Linklaters, "EU Deforestation Regulation: country risk classification adopted by the Commission"
- Linklaters, "EU Deforestation Regulation: Commission adopts delegated act on product scope", löslicher Kaffee ab dem 30. Dezember 2027
- Hogan Lovells, "EU Deforestation Regulation: Commission publishes simplification package ahead of December 2026 application date", 4. Mai 2026
- Nông nghiệp và Môi trường, "Leveraging low-risk country status, Vietnamese coffee to meet EUDR", 2. August 2026, Schätzung der Vicofa zum konformen Angebot

