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Spezifikation für Cashewkerne: Das gehört in den Vertrag

Spezifikation für Cashewkerne: Das gehört in den Vertrag

Ein Importeur in Hamburg kauft seinen ersten Container W240. Der Vertrag passt auf eine Seite, die Qualitätsklausel lautet "W240, Exportqualität". Sechs Wochen später meldet sein Labor 5,6 % Feuchtigkeit, mehr angeröstete Kerne als erwartet und ein paar Schalenreste. Der Verkäufer antwortet, die Partie sei bei der Verladung trocken und sauber gewesen. Beweisen kann keine Seite etwas, denn "Exportqualität" legte keine Grenze für Feuchtigkeit, Defekte oder Schale fest, nannte keine Prüfmethode und sagte nichts darüber, wo die Ware geprüft wird.

Eine Spezifikation für Cashewkerne macht Qualität in Zahlen messbar. Sie umfasst die Sorte mit ihrer Stückzahlspanne, Höchstwerte für Feuchtigkeit, Bruch, Untergröße, Defekte und Fremdkörper, die Verpackung sowie die Freigabe des Musters und die Inspektion der Partie. Als Referenz dient in diesem Ratgeber die Spezifikation der US-amerikanischen Association of Food Industries (AFI).

Die Spezifikation auf einer Seite

Die Tabelle stellt die AFI-Werte neben die allgemeinen Grenzwerte, die wir angeben. Die AFI teilt Kerne in Qualitätsklassen mit steigenden Defektgrenzen ein, deshalb steht in dieser Zeile eine Spanne.

Zeile im Vertrag AFI-Referenz Unsere allgemeinen Grenzwerte, ganze Kerne
Sorte und Stückzahl W240: 220-240 Kerne pro lb (454 g) W240: 220-240 pro lb
Feuchtigkeit 3 % bis 5 %, Trocknungsverlust bei 105 °C max. 5 %
Bruch in einer Sorte ganzer Kerne max. 10 % nach Gewicht max. 10 %
Untergröße (nächstkleinere Größe) max. 10 % nach Gewicht max. 10 %
Defekte gesamt max. 8 % (erste Qualität), 11 % (zweite), 14 % (dritte) max. 8 % bis 14 % je nach Qualitätsklasse
Schwere Schäden (Insekten, Schimmel, Ranzigkeit, Schale) max. 1,0 % (erste Qualität), 2,0 % (niedrigere Klassen) pro Auftrag festgelegt, AFI als Referenz
Fremdkörper Haare, Glas, Metall, Steine verboten, harmlose Fremdstoffe unter 0,01 % pro Auftrag festgelegt, nach AFI oder den Regeln Ihres Marktes
Verpackung neu, sauber, hermetisch verschlossen, lebensmitteltaugliches CO2 mindestens 60 %, Rest Stickstoff Vakuum-PE-Beutel, Kartons oder Blechdosen

Für die Bruchsorten in unserem Katalog (Splits und Stücke) gilt eine engere Feuchtigkeitsgrenze von 4,7 %. Bei einer Sonderbestellung sind alle diese Grenzwerte verhandelbar. Wer einen trockeneren Kern oder weniger Bruch braucht, kann das verlangen und den Wert in den Vertrag schreiben lassen. Für die beiden Zeilen, die pro Auftrag festgelegt werden, nennen Sie den gewünschten Grenzwert in Ihrer Angebotsanfrage, und wir bestätigen ihn für Ihre Partie.

Bei unseren Aufträgen steht die Fabrik als Verkäufer auf Vertrag und Rechnung, und der Käufer zahlt direkt an die Fabrik. Luason ist der bevollmächtigte Vertriebsagent der Fabrik, die folgenden Zeilen landen also im Vertrag der Fabrik mit Ihnen.

Sorte und Stückzahl

Schreiben Sie die Stückzahlspanne in Zahlen neben den Sortencode, etwa "W240, 220-240 ganze Kerne pro lb (454 g)". Die Spannen unterscheiden sich je nach Spezifikation: In unserem Katalog reicht W180 von 160 bis 180 pro Pfund, bei der AFI von 140 bis 180. Der Ratgeber zu den Cashew-Sorten enthält die vollständige Tabelle und eine Zählmethode zum Selbermachen. Jede Sorte hat eine eigene Seite: W180, W210, W240, W320, W450.

Feuchtigkeit: Schreiben Sie die Messmethode dazu

Die AFI verlangt 3 % bis 5 % und weist darauf hin, dass Kerne bei hoher Feuchtigkeit unter starkem Vakuum zu einem Block verkleben. Die vietnamesische Norm TCVN 4850:2010 setzt die Obergrenze bei 5 %. In der Fabrik werden die Kerne 6 bis 8 Stunden bei 50-60 °C getrocknet, bis sie etwa 5 % erreichen.

Eine Feuchtigkeitsklausel braucht auch eine Methode. Die AFI misst den Trocknungsverlust mit einer Feuchtewaage bei 105 °C (AACCI-Methode 44-15, modifiziert) oder einem gleichwertigen Verfahren, TCVN 4850:2010 beschreibt dagegen die Destillation mit einem Lösungsmittel. Zwei Labore mit zwei Methoden kommen bei derselben Partie nicht unbedingt auf denselben Wert, und bei einer Obergrenze von 5 % entscheiden wenige Zehntelpunkte, ob die Partie besteht. Nennen Sie die Methode und den Ort der Probenahme: bei der Verladung in Vietnam oder bei Ankunft.

Bruch und Untergröße sind zwei verschiedene Grenzen

Bruch zählt Stücke, Splits und Butts, die in einer Sorte ganzer Kerne stecken. AFI und unsere allgemeinen Grenzwerte erlauben bis zu 10 % nach Gewicht. Untergröße zählt ganze Kerne der nächstkleineren Größe, etwa Kerne in W320-Größe in einer W240-Partie. Sie sind ganz, nur kleiner, und auch hier erlauben AFI und unsere allgemeinen Grenzwerte bis zu 10 % nach Gewicht.

TCVN 4850:2010 ist strenger und erlaubt beim Verpacken jeweils 5 %. Dieselbe Partie kann nach AFI bestehen und nach TCVN durchfallen. Nennen Sie deshalb die maßgebliche Norm oder schreiben Sie den Prozentwert hinein.

Ein Beispiel: 1.000 g W240 enthalten 70 g Bruch. Das sind 7 %, also innerhalb der Grenze. Dann sortieren Sie die ganzen Kerne: Stecken in 500 g davon 60 g Kerne, die eindeutig W320-Größe haben, liegt die Untergröße bei 12 %, und die Partie fällt bei der Größe durch, obwohl jeder dieser Kerne ganz und weiß ist. Splits und Stücke als eigene Sorten behandelt der Ratgeber zu Cashewbruch.

Cashewkerne WW240

Defekte: benennen und die Summe deckeln

Als Defekte zählt die AFI Anröstung, Flecken und Verfärbungen, unreife oder geschrumpfte Kerne, Punktflecken, anhaftende Testa (die dünne rötliche Samenhaut), Messerkratzer über 5 mm, Lötflussmarken vom Verschließen der Dosen und Kerne einer niedrigeren Qualitätsklasse. Schwere Schäden haben eine eigene, viel kleinere Toleranz und umfassen Insekten, Schimmel, Ranzigkeit, Fäulnis und eingedrückte Schale.

AFI-Qualitätsklasse Farbe Defekte gesamt, max. Schwere Schäden, max.
Erste Qualität (white, fancy) weiß, hellgelb oder blass elfenbeinfarben 8,0 % 1,0 %
Zweite Qualität (scorched) gelb, hellbraun, hell elfenbeinfarben, hell aschgrau, tief elfenbeinfarben 11,0 % 2,0 %
Dritte Qualität (special scorched) tiefgelb, braun, bernsteinfarben, hell- bis tiefblau 14,0 % 2,0 %

Innerhalb der schweren Schäden begrenzt die AFI Insektenschäden auf 0,5 % und Schimmel, Ranzigkeit, Fäulnis und eingedrückte Schale zusammen auf 0,5 %.

Werden die Cashews geröstet, nehmen Sie den Rösttest der AFI dazu. Flecken und Kratzer, die am rohen Kern nicht auffallen, zeigen sich nach zwei bis drei Minuten in Öl bei etwa 149 °C, und die AFI setzt für das geröstete Ergebnis eigene Grenzen.

Fremdkörper und Lebensmittelsicherheit

Die AFI verbietet Haare, Glas, Metall, Steine und jeden anderen harten oder scharfen Gegenstand, lässt harmlose Fremdstoffe wie Papier oder Fäden nur unter 0,01 % zu und duldet keine lebenden Insekten. Außerdem setzt sie freie Fettsäuren auf höchstens 1,5 %, die Peroxidzahl auf höchstens 5 meq/kg und Salmonellen negativ in 375 g. Aflatoxine und Pestizidrückstände richten sich nach dem Recht des Landes, in dem die Ware verkauft wird. Schreiben Sie die Grenzwerte Ihres Marktes in den Vertrag. Nennen Sie das Zielland, wenn Sie ein Angebot anfragen, und wir prüfen diese Grenzwerte für Ihre Partie.

Verpackung

Ein Kern, der mit 4,5 % Feuchtigkeit in einem Beutel verschifft wird, dessen Siegel nachgibt, kann weich ankommen. Die Verpackungszeile schützt also die Feuchtigkeitszeile. Unser Katalog bietet vier Packungen für Cashewkerne:

Packung Nettogewicht
Vakuum-PE-Beutel 10 kg
Vakuum-PE-Beutel 11,34 kg (25 lb)
Karton mit 2 Vakuumbeuteln 2 x 11,34 kg = 22,68 kg (50 lb)
Blechdose 10 kg

Die AFI verlangt neue, saubere, trockene und hermetisch verschlossene Verpackung, Begasung mit lebensmitteltauglichem CO2 von mindestens 60 % und Stickstoff als Rest, Kartons mit mindestens 200-pound test (32 ECT) und auf jedem Karton Los- oder Produktionscodes, die zur Packliste passen. Mit diesen Codes lässt sich ein schlechter Karton seinem Teil der Partie zuordnen.

Schlichte Kartons, gestapelt in einem Lager

Illustration

Standards auf der Preistafel

Auf unserer Preistafel steht hinter einer Sorte ganzer Kerne ein Standardname: EU, ME, CN2 oder Move hand, zum Beispiel W320 (Move hand) oder W240 (EU). Der Sortencode gibt die Größe an, der Standardname steht für ein Qualitäts- und Verarbeitungsniveau. Dieselbe Sorte kann unter mehreren Standards erscheinen, jeweils mit eigenem Angebot. Was jeder Standard umfasst, erklärt unser Ratgeber zu EU, ME, CN2 und Move hand. Übernehmen Sie Sorte und Standard genau wie angeboten in den Vertrag und geben vor der Unterschrift ein Muster genau dieser Sorte und dieses Standards frei. Wenn Sie unsicher sind, welcher Standard zu Ihrem Einsatz passt, fragen Sie uns.

Musterfreigabe und Inspektion bei der Verladung

Farbe und Aussehen lassen sich schriftlich schwer festhalten. Die AFI empfiehlt, dem Käufer zwei versiegelte Vorverschiffungsmuster zur Freigabe zu schicken, von denen eines versiegelt bleibt, falls ein Qualitätsstreit vor ein Schiedsgericht geht. Eine Lieferung gilt als annehmbar, wenn sie dem freigegebenen Muster entspricht oder besser ist.

Laut AFI soll außerdem jede Sendung vor der Verladung geprüft werden. Unter FOB geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord des Schiffes ist. Eine Inspektion im Ladehafen ist also die letzte Prüfung des Käufers, bevor das Risiko wechselt. Halten Sie im Vertrag fest, wer prüft, wer bezahlt und dass das Inspektionszertifikat zu den Versanddokumenten gehört.

Der Probenahmeplan der AFI rechnet in 50-Pfund-Kartons, also genau der Größe des 22,68-kg-Kartons oben. 13 Tonnen in diesen Kartons sind etwa 573 Kartons, davon werden 13 geöffnet. 26 Tonnen sind etwa 1.146 Kartons, davon werden 21 geöffnet. Jeder geöffnete Karton liefert 275 bis 500 g von mindestens drei Stellen, insgesamt mindestens 3.500 g.

Eine Probe selbst prüfen

Die Analysemethode der AFI teilt eine Sammelprobe in Portionen für verschiedene Prüfungen. Eine Küchenwaage und ein Tablett reichen, um ihr zu folgen.

  1. Mischen Sie Kerne aus mehreren Beuteln oder Kartons zu einer Sammelprobe von etwa 3,5 kg.
  2. Wiegen Sie 1.000 g ab, lesen Sie alle Splits, Butts und Stücke heraus und wiegen Sie sie. Das ist Ihr Bruchanteil.
  3. Wiegen Sie 500 g ganze Kerne ab, legen Sie die Kerne der nächstkleineren Größe beiseite und wiegen Sie sie für die Untergröße.
  4. Sortieren Sie aus weiteren 500 g angeröstete, fleckige, geschrumpfte und zerkratzte Kerne sowie Kerne mit anhaftender Haut aus und wiegen Sie sie für die Defekte. Ein Kern mit zwei Fehlern zählt einmal, unter dem schwereren.
  5. Zählen Sie die ganzen Kerne in 454 g und vergleichen Sie mit der Spanne der Sorte.
  6. Prüfen Sie die Farbe bei Tageslicht oder unter Vollspektrumlicht und riechen Sie dann an einer Handvoll aus einem frisch geöffneten Beutel, um Ranzigkeit zu erkennen.

Für die Feuchtigkeit brauchen Sie eine Feuchtewaage oder ein Labor. Um eine Partie vor der Zusage zu sehen, fordern Sie ein Muster an oder bitten Sie um ein Angebot für die Sorte und den Standard, die Sie brauchen. Alle Sorten finden Sie auf der Seite Cashewkerne.

Häufige Fragen

Welche Feuchtigkeit sollten Cashewkerne haben?

Die AFI verlangt 3 % bis 5 %, gemessen als Trocknungsverlust bei 105 °C, und TCVN 4850:2010 setzt höchstens 5 %. Unser Katalog setzt 5 % für ganze Kerne und 4,7 % für Splits und Stücke.

Was ist der Unterschied zwischen Bruch und Untergröße bei Cashews?

Bruch zählt Stücke, Splits und Butts in einer Sorte ganzer Kerne, Untergröße zählt ganze Kerne der nächstkleineren Größe. Die AFI erlaubt jeweils bis zu 10 % nach Gewicht, TCVN 4850:2010 jeweils 5 %.

Kann ich engere Grenzwerte als die AFI verlangen?

Ja. Unsere allgemeinen Grenzwerte folgen der AFI und sind bei einer Sonderbestellung verhandelbar, etwa eine niedrigere Höchstfeuchtigkeit oder weniger Bruch. Schreiben Sie den vereinbarten Wert in den Vertrag.

Wer prüft Cashews vor der Verladung bei einer FOB-Bestellung?

Die AFI verlangt eine Prüfung vor der Verladung bei jeder Sendung. Da das Risiko unter FOB mit dem Verladen an Bord auf den Käufer übergeht, kann der Käufer einen unabhängigen Inspektor im Ladehafen beauftragen.

Quellen